Richtlinien und Regelungen

Viele Grundsätze einer ordentlichen Geschäftsführung [Corporate Governance] sind für unsere Arbeit so selbstverständlich, dass wir uns ihrer Bedeutung für die Öffentlichkeit gar nicht bewusst waren. Die Einhaltung von Gesetzen gehört für die Leipziger Stadtbau AG zur sozialen Verantwortung unseres Unternehmens, so dass wir die Einhaltung von Regelungen und Gesetzen nicht als Arbeits- oder Verfahrensanweisungen beschrieben haben. Da wir immer häufiger von Dritten aufgefordert wurden, diese Selbstverständlichkeit durch schriftliche Selbstverpflichtungen zu belegen, tun wir dies natürlich. 

Verhaltens-richtlinie

Unsere Verhaltensrichtlinie ist ein schriftlich festgehaltener Katalog von Verhaltensweisen und des Umfangs von Verantwortungsübernahme. Er be-schreibt für die Leipziger Stadtbau AG die grundlegenden Mindestvoraus-setzungen in unserer Arbeit, die von unseren Beschäftigten erwartet und voraussetzen. 

Kodex für Baukultur

Wir handeln nach dem Kodex für Baukultur des Instituts für Corporate Governance in der deutschen Immobilienwirtschaft und der Bundesstiftung Baukultur.

Charta der Vielfalt

Die Leipziger Stadtbau AG setzt im Sinne der „Charta der Vielfalt“ dafür ein, dass alle Beschäftigten Wertschätz-ung erfahren – unabhängig von Ge-schlecht und geschlechtlicher Identität, Nationalität, ethnischer Herkunft, Reli-gion oder Weltanschauung, Behinde-rung, Alter, sexueller Orientierung und Identität. Daher fühlen wir uns dem ZIA-Kodex der Immobilienwirtschaft verpflichtet.