Richtlinien und Regelungen

Viele Grundsätze einer ordentlichen Geschäftsführung [Corporate Governance] sind für unsere Arbeit so selbst-verständlich, dass wir uns ihrer Bedeutung für die Öffentlichkeit gar nicht bewusst waren. Die Einhaltung von Gesetzen gehört für die Leipziger Stadtbau AG zur sozialen Verantwortung unseres Unternehmens, so dass wir die Einhaltung von Regelungen und Gesetzen nicht als Arbeits- oder Verfahrensanweisungen beschrieben haben. Da wir immer häufiger von Dritten aufgefordert wurden, diese Selbstverständlichkeit durch schriftliche Selbstverpflichtungen zu belegen, tun wir dies natürlich. 

 

 

Verhaltensrichtlinie

Unsere Verhaltensrichtlinie ist ein schriftlich festgehaltener Katalog von Verhaltensweisen und des Umfangs von Verantwortungsübernahme. Er beschreibt für die Leipziger Stadtbau AG die grundlegenden Mindestvoraus-setzungen in unserer Arbeit, die wir von unseren Beschäftigten erwarten und voraussetzen. 

 

Gesellschaftliche Verantwortung:

Gesellschaftliche Verantwortung spiegelt sich aber nicht nur in Geschäftsprozessen der Stadtbau Gruppe wider. Wir sind vielmehr davon überzeugt, dass Unternehmen eine wichtigere Rolle bei der Erfül­lung gesellschaftlicher Aufgaben zu übernehmen haben. Diese Aufgabe nehmen wir gerne und engagiert wahr.

 

Anti-Korruptionsrichtlinie:

Korruption unterbindet Entwicklung und verzerrt den Wettbewerb, womit Vertrauen in unser Unternehmen und die Gesellschaft zerstört werden.

Die Stadtbau-Gruppe toleriert Korruption nicht, weder durch Mitarbeitende noch durch Geschäftspartner. Daher haben wir dieses, seit der Gründung von uns praktizierte Verhalten einmal schriftlich niedergelegt.

 

Verhaltensrichtlinie für Lieferanten: 

Da wir uns unsere Verantwortung als Unternehmen bewusst sind, haben wir für uns selbst strenge ethische Grundsätze aufgestellt, die uns bei unseren Geschäften leiten. Wir erwarten von allen Unternehmen, die mit einem Unternehmen oder einem Unternehmensbereich der Stadtbau Gruppe in Geschäftsbeziehung stehen, dass sie ihrem Handeln dieselben ethischen Grundsätze zugrunde legen. Aus diesem Grund hat die Leipziger Stadtbau AG diesen Verhaltenskodex für Lieferanten erarbeitet, der Mindeststandards für die Geschäftsbeziehungen mit der Stadtbau Gruppe setzt.

 

 

Weitere Selbstverpflichtungen, die wir eingegangen sind:

 

Kodex für Baukultur:

Wir handeln nach dem Kodex für Baukultur des Instituts für Corporate Governance in der deutschen Immobilienwirtschaft und der Bundesstiftung Baukultur.

 

Charta der Vielfalt:

Die Leipziger Stadtbau AG setzt im Sinne der „Charta der Vielfalt“ dafür ein, dass alle Beschäftigten Wertschätzung erfahren – unabhängig von Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Orientierung und Identität. Daher fühlen wir uns dem ZIA-Kodex der Immobilienwirtschaft verpflichtet.